Von Jürgen Schönstein
Ungarn liegt ja ein wenig abseits meiner täglichen Wege, und darum hat mich diese Nachricht, die in der aktuellen Ausgabe von nature zu lesen ist, doch ziemlich verblüfft: Genome test slammed for assessing ‚racial purity‘ – das (laut nature) angesehene genetische Institut Nagy Gén ist unter Beschuss geraten, weil es einem Abgeordneten der rechtsextremen Jobbik-Partei ein Zertifikat* ausgestellt, das ihm bescheinigt, weder jüdische noch Roma-Vorfahren zu haben. nature benutzt dabei die Formulierung, dass dies eine Bescheinigung „rassischer Reinheit“ sei – was, wenn tatsächlich diese Worte gewählt wurden, ein echter Atavismus in die dunkelsten Zeiten des europäischen Rassismus wäre. Der Haken ist nur, dass es tatsächlich auf die genaue Formulierung ankommt – „A genetikai vizsgálat során … esetében nem találtunk roma – és zsidó népcsoportra jellemzö genetikai génváltozatot“ steht da, was ich mangels ungarischer Sprachkenntnisse via Google Translate übersetzen musste, und dabei kam raus „Eine genetische Untersuchung … Roma sind nicht gefunden worden – das jüdische Volk und Gruppen spezifische genetische génváltozatot“ (am letzten Wort ist das Übersetzungsprogramm gescheitert – vielleicht war ein Tippfehler in dem Zertifikat).*Quelle: Petöfi utca
Das klingt schon sehr stark nach „Rassenreinheitszertifikat“ (obwohl ich dies hier vor dem Hintergrund einer Gesellschaft schreibe, die diese Form des Rassismus – wenn auch auf freiwilliger Basis – mit großer Selbstverständlichkeit praktiziert; nahezu jedes offizielle Formular in den USA enthält einen Passus, in dem sich der Anstragsteller durch Angaben zu race identifizieren kann). Dies sei „professionell falsch, ethisch inakzeptabel – und illegal“, erklärte Jószef Mandl von der Budapester Semmelweis-Universität. Die berufs- und allgemeinethische Entrüstung kann ich nachvollziehen. die jursitische Bewertung hat mich überrascht – tatsächlich ist die Rechtslage für die Verwendung solcher genetischer Gutachten in Ungarn ziemlich eindeutig (sofern) nature hier die korrekten Informationen berichtet hat): Sie sind per Gesetz aus dem Jahr 2008 ausschließich für diagnostische Zwecke erlaubt.
Quelle: ScienceBlogs.de
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