Das Gegenteil von gut, ist gut gemeint!
Nach Bad Hersfeld muss auch das mittelhessische Gießen Wahlplakate der rechtsextremen NPD wieder aufhängen.
Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag.
Die Stadt hatte die Werbung Anfang der Woche entfernt, weil sie diese für menschenverachtend und volksverhetzend hielt.
Die Richter sahen aber formale Fehler beim Vorgehen der Stadt.
Außerdem fehle die Rechtsgrundlage, denn der „Straftatbestand der Volksverhetzung“ sei auch aus Sicht der Staatsanwaltschaften noch nicht erfüllt,
teilte das Gericht mit (Az.: 4 L 1892/13.GI).
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Stadt wird aber keine Rechtsmittel einlegen, wie eine Sprecherin sagte.
Gießen reagiert dennoch – mit „Gegenplakaten“ direkt neben denen der NPD.
Die rechtsextreme Partei hatte mit Sprüchen wie „Geld für die Oma, statt für Sinti und Roma“ empört.
Die Stadt kontert nun mit: „Meine Oma mag auch Sinti und Roma“.