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ROMA

Die Wurfbude. Würfe und Entwürfe.

Während wir soeben erfahren, daß die Deutsche Post AG verpflichtet ist, NPD-Werbung zu befördern, da diese anscheinend nicht generell als rassistisch einzustufen sei, verbietet der Kanzler der Hochschule für Musik und Theater in München eine Veranstaltung zum Gedenken an das Münchner Abkommen von 1938. Das Amtsgericht München sekundiert mit einem Verbot für ein Flugblatt zur verbotenen Veranstaltung, auf dem John Heartfields Grafik „Hitlers Friedenstaube“ zu sehen ist. Die grinsende Begründung: da Heartfield auf seiner Grafik, die 1935 auf dem Titelbild der AIZ zu sehen war, ein Hakenkreuz montiert hatte, sei dies „Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen“.
Daß das selbe Gericht zum sofortigen Verbot des Verfassungsschutzes aufgerufen hätte, ohne dessen Mitwirkung es keine naziterroristische Mordserie des NSU hätte geben können, ist nicht bekannt geworden.
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Eine Antwort auf „“

Die politische Verwendung hakenkreuzförmiger Symbole ist in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten seit 1945 verboten. Erlaubt ist in Deutschland eine Hakenkreuzdarstellung nach § 86 Abs. 3 StGB nur, wenn sie „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“
http://de.wikipedia.org/wiki/Swastika

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